Diese AGB orientieren sich am Schweizer Obligationenrecht (OR) und an Grundsätzen der SIA 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten). Sie ersetzen ab oben genanntem Datum frühere Fassungen.
1. Anwendungsbereich / Geltung
Diese AGB gelten für sämtliche Malerarbeiten und damit verbundene Leistungen der «Maler Glanz & Glamour – Einzelfirma Lea Wüthrich» (nachfolgend «Unternehmer»), sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird.
Vertragliche Grundlage sind diese AGB, die schriftliche Offerte sowie die Auftragsbestätigung bzw. weitere schriftliche Vereinbarungen.
Allfällige Allgemeine Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Unternehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungsumfang & Ausführung
Der Unternehmer erbringt die in der Offerte bzw. im Auftrag umschriebenen Malerleistungen fachgerecht, sorgfältig und nach dem Stand der Technik.
Nicht enthalten sind Arbeiten, die nicht ausdrücklich in der Offerte aufgeführt sind, z. B. umfangreiche Untergrundsanierungen, Trockenlegungen, Entfernung nicht tragfähiger Altbeschichtungen oder bauliche Vorleistungen.
Farbtonabweichungen, leichte Strukturunterschiede und natürliche Alterung gelten als zulässig, sofern sie handelsüblichen Toleranzen entsprechen.
Arbeiten im Freien sind witterungsabhängig. Bei ungeeigneten Bedingungen (z. B. Regen, Frost, hohe Luftfeuchte) kann der Unternehmer Termine angemessen verschieben.
Der Kunde stellt rechtzeitig freien Zugang sowie notwendige Anschlüsse (Strom/Wasser) bereit und trifft übliche Schutzmassnahmen.
3. Offerten, Zusatzarbeiten & Änderungen
Offerten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich.
Verbindliche Offerten sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden; sie können mit einer Bindefrist versehen sein.
Nach Auftragserteilung gewünschte Änderungen (z. B. Farbwechsel, Mehrmengen) sowie Zusatz- und Regiearbeiten werden nur nach schriftlicher Bestätigung des Unternehmers ausgeführt und separat gemäss vereinbarten Ansätzen abgerechnet.
Preis- und Terminanpassungen aufgrund von Änderungen bleiben vorbehalten.
4. Preise & Zahlung
Massgebend sind die in der bestätigten Offerte bzw. im Auftrag ausgewiesenen Preise (Festpreis oder Vergütung gemäss Aufwand).
Bei grösseren Aufträgen kann der Unternehmer angemessene Akontozahlungen verlangen.
Schlussrechnung bei Abnahme fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Standard-Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren erhoben werden. Skonto/Rabatte bedürfen der Schriftform.
5. Abnahme, Mängelrüge & Nachbesserung
Der Kunde prüft die Leistungen nach Fertigstellung unverzüglich. Offene Mängel sind sofort, verdeckte Mängel nach Entdeckung umgehend schriftlich zu rügen.
Bei berechtigter Mängelrüge hat der Unternehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Der Umfang der Nachbesserung wird einvernehmlich festgelegt.
Weitergehende Ansprüche (Minderung/Wandelung/Schadenersatz) sind ausgeschlossen, sofern eine fachgerechte Nachbesserung erfolgt oder die Mängelrüge bzw. Abnahme unterlassen wurde.
Unterlässt der Kunde die Abnahme ohne triftigen Grund, gelten die Leistungen als genehmigt.
6. Haftung & Schadenersatz
Es gilt das Schweizer Obligationenrecht. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Unternehmers auf den Wert der betroffenen Leistung beschränkt.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht für Schäden infolge unsachgemässer Nutzung/Unterhalts, Witterungseinflüssen, natürlicher Abnutzung, UV-Strahlung, Verschmutzungen sowie Algen-/Pilzbildung auf exponierten Flächen.
7. Verjährung
Sachmängelansprüche verjähren zwei Jahre ab Abnahme, sofern gesetzlich keine längere Frist zwingend vorgesehen ist.
Weitere Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Rücktritt & Stornierung
Ein Rücktritt vor Ausführungsbeginn bedarf der Schriftform.
Bei Rücktritt später als 5 Kalendertage vor Starttermin kann eine pauschale Entschädigung von 30–50 % der Offertensumme sowie der Ersatz bereits getätigter Material- und Dispositionskosten verlangt werden.
Bereits erbrachte Leistungen und bestellte Materialien sind in jedem Fall zu vergüten.
9. Termine & Verzögerungen
Termine werden nach bestem Ermessen eingehalten.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung, Lieferengpässe, behördliche Vorgaben oder Drittunternehmen berechtigen zu angemessenen Terminverschiebungen und zu Preisanpassungen.
Schadenersatz wegen Verzögerung schuldet der Unternehmer nur bei nachgewiesenem Verschulden.
10. Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Lenzburg.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Spätere Fassungen dieser AGB ersetzen frühere Versionen.